Kanzlei Runge

Wir beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Unser Schwerpunkt liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Müttern und Vätern im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg.

Mit unserer mehr als 15-jährigen Expertise in diesem Bereich bieten wir einen großen Erfahrungsschatz an fachlich fundierter Beratung und Verhandlungsstärke in hochkomplexen und oftmals sehr emotionalen Konflikten am Arbeitsplatz.

Unsere Tätigkeit ist darauf gerichtet, stets maßgeschneiderte und zielorientierte Strategien und Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten und deren Familien entsprechen.

Eine individuelle Beratung sowie der Aufbau einer vertrauensvollen, dauerhaften und erfolgreichen Mandantenbeziehung stehen dabei im Mittelpunkt.

Team

Sandra Runge

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Trier und Stationen in Paris und Toronto war Rechtsanwältin Runge von 2005 bis 2006 als Syndikusanwältin und Personalleiterin in einem mittelständischen Industrieunternehmen tätig.

Bis 2010 war Rechtsanwältin Runge als Leiterin Recht und Syndikusanwältin in einem internationalen Konzern tätig, danach war sie in renommierten Arbeitsrechtskanzleien tätig und erhielt Ihre Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2013 gründete sie ihre eigene Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht für Eltern.

MARIE MIERMEISTER

Rechtsanwältin Marie Miermeister hat  Rechts- und Politikwissenschaften in Göttingen und Uppsala studiert. Nach ihrem Referendariat in Bremen, mit Stationen in Frankfurt/Main und Berlin, zog es sie nach dem 2. Staatsexamen zunächst in die Justiz: Von 2018 bis 2023 war Rechtsanwältin Miermeister als Richterin beim Amtsgericht Bremen tätig.

Nach der Elternzeit mit ihrem 2. Kind arbeitet sie nun seit September 2023 für die Kanzlei Runge. Als Rechtsanwältin setzt sie sich an der Seite von Rechtsanwältin Runge dafür ein, dass Eltern zu ihrem Recht kommen.

Kontakt

Wenn Sie an weiterreichenden Informationen zu den Schwerpunkten oder an einem ersten persönlichen Gespräch interessiert sind, vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin oder senden Sie direkt eine Anfrage per Email. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Update

Klageeinreichung auf Schadenersatz wegen Nichtumsetzung der Familienstartzeit

Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt ist es aber immer noch nicht. Dabei ist Deutschland schon aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.

Ein Anwaltsteam, bestehend aus Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und Rechtsanwältin Sandra Runge hat am 21.02.2024 Klage beim Landgericht Berlin auf Schadensersatz eingereicht. Sie vertreten einen Vater, der seinen regulären Erholungsurlaub verbrauchen musste, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.
 
Weitere Informationen können Sie der aktuellen Pressemitteilung entnehmen.

Je nach Ausgang des Verfahrens haben Väter, deren Kind ab dem 02.08.2022 geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Falls Sie Interesse an einer Klageeinreichung, weiteren Informationen und Updates zum anhängigen Fall haben, können Sie sich über dieses Kontaktformular melden. Die wichtigsten FAQs finden Sie hier.