Kanzlei für Arbeitsrecht
Fachanwaltliche Beratung für
⦁ Arbeitnehmer
⦁ Führungskräfte
⦁ Arbeitgeber
⦁ Betriebsräte
Bekannt aus












Arbeitsrecht für Arbeitnehmende
Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen – insbesondere in sensiblen Lebensphasen.
- Kündigungsschutz und Abwehr von Kündigungen
- Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen
- Abmahnungen prüfen und begegnen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beratung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Besondere Expertise:
Berufstätige Eltern – Mutterschutz, Elternzeit, Wiedereinstieg & Teilzeitmodelle
Strategische Rechtsberatung für Führungskräfte
Beratung für Ihre Karriere und Verantwortung im Unternehmen.
- Vertragsverhandlungen und -gestaltung
- Karriereplanung mit rechtlichem Weitblick
- Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken
Besondere Expertise:
Geschäftsführerin & Elternschaft – rechtssicher durch Schwangerschaft und Elternzeit
Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber
rechtssichere und faire Arbeitsverhältnisse gestalten – mit Fokus auf moderne Arbeitskultur.
- Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
- Konfliktmanagement im Team
- Compliance & Diversity: rechtliche Umsetzung im Unternehmen
Besondere Expertise:
Strategische Einführung familienfreundlicher Maßnahmen im Unternehmen
Arbeitsrecht für Betriebsräte & Gleichstellungsbeauftragte
Interessenvertretung mit Fokus auf Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.
- Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Besondere Expertise:
Familienfreundliche Betriebsratsarbeit – rechtliche Beratung & Impulse für moderne Mitbestimmung

Unser Team
Sandra Runge
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sandra Runge bringt über 20 Jahre Fachwissen und Erfahrung im Arbeitsrecht mit – mit einem besonderen Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Durch ihre Tätigkeit als Justiziarin kennt sie die internen Abläufe und Denkweisen von Unternehmen genau und nutzt dieses Wissen gezielt, um kluge und durchsetzungsstarke Lösungen auf Augenhöhe zu entwickeln.
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Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Trier sowie Stationen in Paris und Toronto war Sandra Runge zunächst als Syndikusanwältin und Personalleiterin in einem mittelständischen Industrieunternehmen tätig. Bis 2010 leitete sie die Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns, bevor sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht in renommierten Kanzleien arbeitete. 2013 gründete sie ihre eigene Kanzlei – mit dem klaren Ziel, Eltern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Marie Miermeister
Rechtsanwältin
Marie Miermeister ist als angestellte Rechtsanwältin tätig. Als ehemalige Richterin kennt sie die Abläufe der Justiz ebenso wie die Bedürfnisse von Arbeitnehmenden und bringt umfassende Perspektiven, juristische Präzision und einen klaren Blick für faire Lösungen mit.
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Nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Göttingen und Uppsala absolvierte Marie Miermeister ihr Referendariat in Bremen mit Stationen in Frankfurt/Main und Berlin. Anschließend war sie fünf Jahre lang als Richterin am Amtsgericht Bremen tätig. Seit 2023 verstärkt sie das Team der Kanzlei Runge. Als zweifache Mutter kennt sie die Herausforderungen im Spagat zwischen Beruf und Familie – und setzt sich mit voller Kraft dafür ein, dass Eltern und Arbeitnehmer:innen zu ihrem Recht kommen.

Unsere Expertise
zufriedenheit
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Was unsere
Mandanten sagen
Ich kann sie wärmstens für alle Mütter / Eltern empfehlen, die aufgrund ihrer Elternschaft Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben. Man merkt, dass sie rechtlich in diesem Bereich sehr viel Erfahrung hat. Trotz der räumlichen Distanz hat sie sich meinem Fall vertrauensvoll angenommen.
Sie hat meinen Fall für mich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten und dafür danke ich ihr sehr."
Online-Kurs für berufstätige Eltern
Rechtssicher durch Schwangerschaft & Elternzeit – mit dem richtigen Wissen.
Unser Kurs vermittelt praxisnahes Wissen zu Elternzeit, Elterngeld und Wiedereinstieg – entwickelt speziell für berufstätige Eltern.

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten – Neue Regelung ab 01.06.2024
Bisher war im Mutterschutzgesetz bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche kein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen. Frauen, die davor eine Fehlgeburt erlitten haben waren gezwungen sich krankschreiben zu lassen. Ab dem 01.06.2025 gilt nun bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche ein gestaffelte Schutzzeiten nach Schwangerschaftsdauer wie folgt:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf 2 Wochen Mutterschutzfrist
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf 6 Wochen Mutterschutzfrist
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf 8 Wochen Mutterschutzfrist
Ziel der neuen Regelung ist es, mehr Rücksicht auf die seelische und körperliche Belastung von Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust zu nehmen und ihnen gesetzlich geschützte Erholungsphasen zu gewähren. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme besteht nicht, die Mutter kann, wenn sie möchte, auch weiterarbeiten.
Im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche muss dem Arbeitgeber zur Inanspruchnahme er Mutterschutzfrist ein ärztliches Test mit Angabe der Schwangerschaftswoche vorgelegt werden.
Vereinfachte Antragstellung für Elternzeit ab dem 01.05.2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten gesetzliche Formerleichterungen für die Beantragung von Elternzeit und Elternteilzeit in Kraft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihren Antrag künftig in Textform, d.h. auch digital stellen.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
- Der Antrag auf Elternzeit kann per E-Mail oder über ein digitales Portal des Arbeitgebers übermittelt werden.
- Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich (kann zu Beweiszwecken aber im Einzelfall weiterhin sinnvoll sein).
Ziel der Neuregelung ist es, den Verwaltungsaufwand für Eltern und Arbeitgeber zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken.
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft: Bundesarbeitsgericht urteilt zur Klagefrist
Mit Urteil vom 3. April 2025 (Az. 2 AZR 156/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Frist zur nachträglichen Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei einer unbemerkten Schwangerschaft nicht mit einem positiven Schwangerschaftstest beginnt, sondern erst mit der ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft.
Im konkreten Fall wurde eine Arbeitnehmerin während einer unbemerkten Schwangerschaft gekündigt. Nachdem sie durch einen Selbsttest von der Schwangerschaft erfuhr und diese erst später ärztlich bestätigen ließ, nachdem kein früherer Termin frei war, beantragte sie die nachträgliche Zulassung der Klage, da die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bereits abgelaufen war (3 Wochen nach Zugang der Kündigung).
Das BAG stellte klar: Für den Fristbeginn ist nicht der Selbsttest entscheidend, sondern der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung. Damit stärkt das Gericht den Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen.
Neuregelung beim Elterngeld: Einkommensgrenze wird erneut gesenkt
Ab dem 1. April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld: Künftig haben nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro Anspruch auf diese Leistung – unabhängig davon, ob es sich um Paare oder Alleinerziehende handelt.
Damit setzt sich die bereits begonnene Absenkung der Einkommensgrenze fort:
- Bis 31. März 2024 lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare (bzw. 250.000 Euro für Alleinerziehende).
- Seit 1. April 2024 gilt eine einheitliche Grenze von 200.000 Euro.
- Ab 1. April 2025 wird diese nun auf 175.000 Euro abgesenkt.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Dieses kann vom Bruttoeinkommen deutlich abweichen, da bestimmte Ausgaben und Freibeträge abgezogen werden.
Die umstrittene Änderung soll insbesondere den Bundeshaushalt entlasten und das Elterngeld stärker auf mittlere und untere Einkommensgruppen konzentrieren.